Zum Inhalt springen
Starten

Anträge nach der Geburt: Welche muss ich stellen — und in welcher Reihenfolge?

Nach der Geburt stehen sieben Schritte an, am besten in dieser Reihenfolge: (1) Geburt beim Standesamt anzeigen — binnen einer Woche, (2) Geburtsurkunden beantragen, (3) Kind bei der Krankenkasse anmelden, (4) Steuer-ID des Kindes abwarten, (5) Kindergeld bei der Familienkasse (bis zu 6 Monate rückwirkend), (6) Elterngeld bei der Elterngeldstelle des Bundeslandes (nur bis zu 3 Monate rückwirkend — deshalb schnell!), (7) je nach Einkommen Kinderzuschlag, Wohngeld und Bildung und Teilhabe prüfen. Mutterschaftsgeld stellen Sie schon vor der Geburt bei Ihrer Krankenkasse.

Stand: 08.08.2026 · Redaktion HalloAmt · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung (siehe Hinweis am Ende).

So viele Formulare, so wenig Schlaf — HalloAmt sortiert das für Sie. Wir gehen die Anträge nach der Geburt Schritt für Schritt "in Ihrer Sprache" mit Ihnen durch, sagen Ihnen für jeden, welche Bescheinigung er braucht, und erzeugen die fertigen PDFs. Jetzt starten →

Welche Anträge muss ich nach der Geburt stellen? Die Checkliste in Reihenfolge

Arbeiten Sie die Liste von oben nach unten ab. Jeder Punkt baut auf dem vorherigen auf — vor allem: ohne Geburtsbescheinigung laufen Kindergeld und Elterngeld nicht.

  1. Geburt beim Standesamt anzeigen — Frist: binnen einer Woche. Die Geburt muss dem Standesamt am Geburtsort binnen einer Woche gemeldet werden (§ 18 Personenstandsgesetz). Bei einer Geburt im Krankenhaus übernimmt das meist die Klinik; Sie liefern nur Ihre Unterlagen. Bei einer Hausgeburt melden Sie die Geburt selbst.

  2. Geburtsurkunden beantragen — beim selben Standesamt. Aus der Geburtsanzeige stellt das Standesamt die Geburtsurkunde aus. Beantragen Sie gleich mehrere Ausfertigungen und ausdrücklich die kostenlosen Bescheinigungen „für Kindergeld“, „für Elterngeld“ und „für Mutterschaftsgeld“ — die brauchen Sie für die nächsten Anträge.

  3. Kind bei der Krankenkasse anmelden. Melden Sie Ihr Baby so bald wie möglich bei Ihrer Krankenkasse an, damit es über die Familienversicherung mitversichert ist. Die Anmeldung wirkt in der Regel rückwirkend zum Tag der Geburt. Sind beide Eltern gesetzlich versichert, klären Sie, über wen das Kind versichert wird.

  4. Steuer-Identifikationsnummer des Kindes abwarten. Für den Kindergeldantrag brauchen Sie die Steuer-ID des Kindes. Diese kommt nach der Geburt automatisch per Brief vom Bundeszentralamt für Steuern — Sie müssen sie nicht extra beantragen. Sie trifft meist innerhalb einiger Wochen ein.

  5. Kindergeld bei der Familienkasse beantragen — rückwirkend nur 6 Monate. Den Antrag (Formular KG 1) stellen Sie bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, online oder auf Papier. Kindergeld wird höchstens 6 Monate rückwirkend ausgezahlt — Details im Ratgeber Kindergeld beantragen: Wo, wie und wann?.

  6. Elterngeld bei der Elterngeldstelle des Bundeslandes beantragen — rückwirkend nur 3 Monate. Elterngeld gibt es für höchstens 3 Lebensmonate vor dem Monat des Antragseingangs rückwirkend (§ 7 BEEG). Zuständig ist die Elterngeldstelle Ihres Bundeslandes, und die Formulare sind je Land verschieden — den passenden Antrag finden Sie über die Elterngeldstelle vor Ort oder das Familienportal des Bundes.

  7. Weitere Leistungen prüfen — je nach Einkommen und Wohnsituation. Bei kleinem Einkommen kommen Kinderzuschlag, Wohngeld und Bildung und Teilhabe in Frage. Mehr dazu weiter unten unter „Was für Gelder kann ich beantragen?“.

Was muss ich schon vor der Geburt erledigen?

Zwei Dinge sind vor dem Termin wichtig:

  • Mutterschaftsgeld beantragen Sie etwa 7 Wochen vor dem errechneten Termin bei Ihrer Krankenkasse. Dafür brauchen Sie eine ärztliche Bescheinigung mit dem voraussichtlichen Entbindungstermin.
  • Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung können unverheiratete Eltern schon vor der Geburt beim Jugendamt oder Standesamt erledigen. Das erspart später Wege und sorgt dafür, dass beide Eltern rechtlich abgesichert sind. Sind die Eltern verheiratet, gilt der Ehemann automatisch als rechtlicher Vater.

So lautet die kurze Antwort auf die Frage nach den „Anträgen vor und nach der Geburt“: vorher Mutterschaftsgeld und (bei Unverheirateten) Vaterschaft/Sorge, nachher die sieben Schritte aus der Checkliste.

Was für Gelder kann ich nach der Geburt beantragen?

Diese Leistungen kommen typischerweise zusammen:

LeistungWer zahltKurz erklärt
MutterschaftsgeldKrankenkasse + ArbeitgeberFür gesetzlich versicherte, beschäftigte Mütter im Mutterschutz (i. d. R. 6 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Geburt).
ElterngeldElterngeldstelle des BundeslandesErsetzt einen Teil des wegfallenden Einkommens in den ersten Lebensmonaten.
KindergeldFamilienkasse (Bundesagentur für Arbeit)Fester Betrag pro Kind und Monat, über Jahre.
KinderzuschlagFamilienkasseZusätzlich zum Kindergeld bei kleinem Einkommen.
WohngeldWohngeldstelle der KommuneZuschuss zur Miete, wenn das Einkommen knapp ist.
Bildung und TeilhabeJobcenter/KommuneZuschüsse für Kita-Ausflüge, Mittagessen, Lernförderung u. a.

Mutterschaftsgeld: Gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen erhalten von der Krankenkasse bis zu 13 € pro Kalendertag; die Differenz zum bisherigen Nettolohn zahlt der Arbeitgeber als Zuschuss. Beantragt wird es bei der Krankenkasse.

Elterngeld: Das Basiselterngeld liegt zwischen 300 € und 1.800 € pro Monat und ersetzt rund 65 % des wegfallenden Nettoeinkommens; ElterngeldPlus beträgt die Hälfte, wird aber doppelt so lange gezahlt. Sehr hohe Einkommen sind ausgeschlossen — für Geburten in jüngerer Zeit entfällt der Anspruch ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen oberhalb der aktuellen Grenze (derzeit 175.000 €). Den genauen Betrag und Ihre Grenze bestätigt die Elterngeldstelle Ihres Bundeslandes.

Kindergeld: Der Betrag liegt bei 259 € pro Kind und Monat (Stand 2026). Da sich Beträge jährlich ändern können, bestätigt Ihnen die Familienkasse den tagesaktuellen Wert. Wie und wo Sie das Kindergeld beantragen, steht im Ratgeber Kindergeld beantragen: Wo, wie und wann?.

Kinderzuschlag, Wohngeld, Bildung und Teilhabe: Diese greifen, wenn das Einkommen für die Familie knapp ist. Prüfen Sie sie einzeln — Details in den Ratgebern Kinderzuschlag beantragen: Wer, wo und wie?, Wohngeld beantragen: Wo und wie stelle ich den Antrag? und Bildungspaket beantragen: Bildung und Teilhabe für Kinder.

Welche Unterlagen brauche ich für die Anträge nach der Geburt?

Legen Sie am besten eine Mappe an. Immer wieder gebraucht werden:

  • Geburtsbescheinigung des Krankenhauses und Ihre Ausweise/Pässe — für die Anmeldung beim Standesamt.
  • Für die Geburtsurkunde: Personalausweise oder Pässe beider Eltern, Eheurkunde (bei Verheirateten) bzw. Geburtsurkunden der Eltern, ggf. Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung, bei ausländischen Eltern der Aufenthaltstitel und ggf. übersetzte Dokumente.
  • Für Kindergeld: Steuer-ID des Kindes, Steuer-ID der Eltern und die Geburtsbescheinigung „für Kindergeld“.
  • Für Elterngeld: Geburtsbescheinigung „für Elterngeld“, Einkommensnachweise (z. B. Lohnabrechnungen), Bescheinigung über Mutterschaftsgeld und den Arbeitgeberzuschuss.
  • Für die Krankenkasse: Geburtsurkunde des Kindes und Ihre Versichertendaten.

Welche Fristen muss ich beachten, damit kein Geld verloren geht?

Die Fristen sind der wichtigste Teil — hier die Übersicht:

  • Geburt beim Standesamt: binnen einer Woche anzeigen (§ 18 PStG). Bei Klinikgeburt erledigt das meist die Klinik.
  • Elterngeld: nur bis zu 3 Lebensmonate rückwirkend (§ 7 BEEG). Wer zu spät stellt, verliert Monate — deshalb ist Elterngeld nach der Geburt der eiligste Antrag.
  • Kindergeld: nur bis zu 6 Monate rückwirkend. Innerhalb dieses Fensters geht nichts verloren, danach schon.
  • Krankenversicherung des Kindes: so bald wie möglich anmelden; sie wirkt in der Regel rückwirkend ab Geburt.
  • Mutterschaftsgeld: rechtzeitig vor der Geburt (etwa 7 Wochen vorher) bei der Krankenkasse beantragen.

Merksatz: Elterngeld ist zeitlich am kritischsten. Warten Sie damit nicht, bis alle anderen Papiere fertig sind — Sie können den Antrag stellen und Nachweise nachreichen.

Ich bin neu in Deutschland — welche Anträge kann ich mit welchem Aufenthaltsstatus stellen?

Unabhängig vom Aufenthaltsstatus bekommen alle Eltern die Geburtsurkunde ihres Kindes und können es krankenversichern. Bei den Familienleistungen kommt es dagegen auf Ihren Aufenthaltstitel an:

  • EU-/EWR-Bürger:innen, Niederlassungserlaubnis, anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte: in der Regel Anspruch auf Kindergeld und Elterngeld.
  • Aufenthaltserlaubnis: Anspruch hängt vom Zweck des Titels ab — bei einer Erlaubnis, die zur Erwerbstätigkeit berechtigt, bestehen die Ansprüche oft; bei manchen befristeten Titeln nicht. Das prüft die Familienkasse bzw. Elterngeldstelle im Einzelfall.
  • Aufenthaltsgestattung (laufendes Asylverfahren) oder Duldung: in der Regel kein Kindergeld und kein Elterngeld.

Mutterschaftsgeld hängt nicht am Aufenthaltsstatus, sondern an Beschäftigung und Krankenversicherung. Weil die Regeln komplex sind, lassen Sie Ihren konkreten Fall von der Familienkasse, der Elterngeldstelle oder einer Migrationsberatung prüfen — das ist kostenlos.

Muss ich die Geburtsurkunde zuerst haben, bevor ich Kindergeld beantragen kann?

Sie können den Kindergeldantrag schon vorher ausfüllen und absenden. Zur Bearbeitung braucht die Familienkasse aber eine Geburtsbescheinigung — genauer die spezielle, mit „für Kindergeld“ gekennzeichnete Bescheinigung, die das Standesamt zusammen mit der Geburtsurkunde gebührenfrei ausstellt. Weil Kindergeld bis zu 6 Monate rückwirkend gezahlt wird, verlieren Sie kein Geld, wenn diese Bescheinigung ein paar Tage später eintrifft. Praktischer Ablauf: erst Standesamt, dann Bescheinigung, dann Kindergeld einreichen.

Häufige Fragen

Muss ich die Geburtsurkunde zuerst haben, bevor ich Kindergeld beantragen kann?

Sie können den Kindergeldantrag schon ausfüllen, aber die Familienkasse braucht zur Bearbeitung eine Geburtsbescheinigung. Diese spezielle Bescheinigung „für Kindergeld“ stellt das Standesamt zusammen mit der Geburtsurkunde gebührenfrei aus. Weil Kindergeld bis zu 6 Monate rückwirkend gezahlt wird, geht kein Geld verloren, wenn die Bescheinigung ein paar Tage später kommt.

Welche Fristen darf ich nach der Geburt auf keinen Fall verpassen?

Die Geburt muss dem Standesamt binnen einer Woche angezeigt werden (bei Klinikgeburt macht das meist die Klinik). Elterngeld gibt es nur für höchstens 3 Lebensmonate rückwirkend, deshalb sollten Sie es zügig stellen. Kindergeld wird nur 6 Monate rückwirkend gezahlt.

Was kann ich schon vor der Geburt beantragen?

Mutterschaftsgeld beantragen Sie etwa 7 Wochen vor dem errechneten Termin bei Ihrer Krankenkasse. Unverheiratete Eltern können Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung schon vor der Geburt beim Jugendamt oder Standesamt erledigen. Elterngeld und Kindergeld lassen sich vorbereiten, aber erst nach der Geburt endgültig stellen.

Ich bin vor einem Jahr nach Deutschland gezogen und habe ein Baby bekommen — welche Anträge kann ich stellen?

Die Geburtsurkunde und die Krankenversicherung des Kindes bekommen alle, unabhängig vom Status. Kindergeld und Elterngeld hängen dagegen von Ihrem Aufenthaltstitel ab: EU-Bürger:innen, Niederlassungserlaubnis und anerkannte Schutzberechtigte haben in der Regel Anspruch; mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung meist nicht. Lassen Sie Ihren Fall von einer Migrationsberatung prüfen.

Wie viele Geburtsurkunden brauche ich?

Planen Sie mehrere Ausfertigungen ein. Für Kindergeld, Elterngeld und Mutterschaftsgeld stellt das Standesamt spezielle Bescheinigungen gebührenfrei aus; weitere Urkunden (etwa für die Krankenkasse) kosten meist rund 10–12 € pro Stück.

Was ist der Unterschied zwischen Kindergeld und Elterngeld?

Kindergeld ist ein fester monatlicher Betrag pro Kind von der Familienkasse und läuft über Jahre. Elterngeld ersetzt einen Teil des wegfallenden Einkommens in den ersten Lebensmonaten und kommt von der Elterngeldstelle des Bundeslandes. Beides können Sie parallel bekommen.

Den Antrag nach der Geburt jetzt ausfüllen

Sie sagen uns, was Sie schon erledigt haben — HalloAmt führt Sie "in über 50 Sprachen" durch die passenden Anträge (Kindergeld, Elterngeld und mehr), prüft die nötigen Unterlagen und erstellt die fertigen PDFs. Antrag nach der Geburt mit HalloAmt ausfüllen →


Dies ist eine allgemeine, sorgfältig recherchierte Information (Stand 08.08.2026) und ersetzt keine Rechts- oder Behördenberatung. Beträge und Fristen können sich ändern; im Einzelfall entscheidet die jeweils zuständige Stelle (Standesamt, Familienkasse, Elterngeldstelle des Bundeslandes, Krankenkasse). Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an die zuständige Behörde, eine Migrationsberatung oder eine Rechtsanwält:in. Eine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität können wir nicht übernehmen.

Quellen