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Insolvenzgeld beantragen: Wo und wie stelle ich den Antrag?

Insolvenzgeld beantragen Sie bei der Agentur für Arbeit, die für den Standort Ihres insolventen Arbeitgebers zuständig ist – online über Ihr Konto auf arbeitsagentur.de oder mit dem Formular „Antrag auf Insolvenzgeld" per Post. Die Frist beträgt zwei Monate ab dem Insolvenzereignis und ist eine Ausschlussfrist: Wer sie verpasst, verliert den Anspruch. Sie erhalten das ausgefallene Netto-Arbeitsentgelt der letzten drei Monate Ihres Arbeitsverhältnisses als einmalige Zahlung. Anspruch hat, wer in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt war – unabhängig von der Staatsangehörigkeit.

Wo genau muss ich den Antrag abgeben?

Der Antrag geht an die Agentur für Arbeit, die für den Sitz Ihres Arbeitgebers zuständig ist – nicht zwingend an die an Ihrem Wohnort. Sie haben zwei Wege:

  • Online: über Ihr Benutzerkonto auf arbeitsagentur.de. Dort starten Sie den „Antrag auf Insolvenzgeld (Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer)" und laden die Unterlagen hoch.
  • Auf Papier: Formular ausdrucken (Vordruck BA 031800), ausfüllen, unterschreiben und mit den Nachweisen per Post an die zuständige Agentur schicken. Das Formular liegt auch in jeder Arbeitsagentur aus.

In einem eröffneten Insolvenzverfahren stellt die Insolvenzverwaltung die sogenannte Insolvenzgeldbescheinigung aus. Ohne diese Bescheinigung kann die Agentur Ihr Insolvenzgeld nicht berechnen – meist läuft die Beantragung deshalb über die Verwaltung oder den vorfinanzierenden Betrieb.

Bis wann muss der Antrag da sein?

Die Frist ist zwei Monate ab dem Insolvenzereignis und eine echte Ausschlussfrist. Danach ist der Anspruch weg – ohne Ausnahmen. Als Insolvenzereignis gilt einer dieser drei Fälle:

  1. die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen Ihres Arbeitgebers,
  2. die Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse (§ 26 InsO), oder
  3. die vollständige Beendigung der Betriebstätigkeit im Inland, wenn ein Insolvenzverfahren offensichtlich mangels Masse nicht in Frage kommt und kein Antrag gestellt wurde.

Wichtig: Haben Sie erst später erfahren, dass ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, beginnt die Zwei-Monats-Frist erst mit Ihrer Kenntnisnahme. Das müssen Sie im Antrag angeben und begründen.

Ich habe seit zwei Monaten keinen Lohn — was tue ich jetzt konkret?

Kein Lohn heißt nicht automatisch, dass die Insolvenz schon offiziell ist. Insolvenzgeld gibt es erst ab einem der drei Insolvenzereignisse. Gehen Sie so vor:

  1. Ansprüche schriftlich geltend machen. Fordern Sie Ihren ausstehenden Lohn schriftlich vom Arbeitgeber und setzen Sie eine Frist. Das sichert Ihre Ansprüche.
  2. Nachweise sammeln: Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen, Kontoauszüge, die den ausgebliebenen Lohn zeigen.
  3. Beim Insolvenzgericht / bei der Verwaltung nachfragen, ob und wann ein Verfahren eröffnet wird. Erst dann läuft Ihre Zwei-Monats-Frist.
  4. Vorschuss prüfen: Ist das Verfahren noch nicht entschieden, aber die Zahlungsunfähigkeit klar, können Sie im Antrag einen angemessenen Vorschuss auf das erwartete Insolvenzgeld beantragen. Füllen Sie dafür den Punkt zu den offenen Entgeltansprüchen (Nummer 19) aus.

Wenn Sie durch die Insolvenz arbeitslos werden, melden Sie sich gleichzeitig arbeitslos und beantragen Arbeitslosengeld. Beides ist parallel möglich; das Arbeitslosengeld wird für den deckungsgleichen Zeitraum als Vorschuss auf das Insolvenzgeld angerechnet.

Wie hoch ist das Insolvenzgeld?

Insolvenzgeld ersetzt das Netto-Arbeitsentgelt, das Sie für die letzten drei Monate vor dem Insolvenzereignis noch bekommen hätten. Berücksichtigt werden können auch Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld, zusätzliches Urlaubsgeld oder Überstundenvergütung.

Nach oben gedeckelt ist das Ganze durch die Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung: 2026 liegt sie bundeseinheitlich bei 8.450 € Brutto pro Monat. Verdienst über dieser Grenze wird beim Insolvenzgeld nicht berücksichtigt.

Das Insolvenzgeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt – es kann also den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen erhöhen und muss in der Steuererklärung angegeben werden. Zahlt der Arbeitgeber wegen der Insolvenz keine Sozialversicherungsbeiträge, übernimmt die Agentur für Arbeit diese für die letzten drei Monate; dafür stellt Ihre Krankenkasse einen eigenen Antrag.

Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?

Legen Sie dem Antrag bei:

  • Arbeitsvertrag und aktuelle Lohn-/Gehaltsabrechnungen,
  • Nachweise über den ausstehenden Lohn (z. B. Kontoauszüge),
  • die Insolvenzgeldbescheinigung der Insolvenzverwaltung bzw. eine Erklärung des Arbeitgebers, der Lohnbuchhaltung oder des Betriebsrats über die offenen Beträge,
  • Ihre Kontoverbindung und ggf. die Lohnsteuer-Angaben,
  • bei Kündigung: das Kündigungsschreiben bzw. bei anderem Ende (Aufhebungsvertrag, Fristablauf) den entsprechenden Nachweis.

Familienangehörige, die im Betrieb mitgearbeitet haben, sowie geschäftsführende Gesellschafter:innen brauchen zusätzlich die passenden Zusatzblätter (Familienangehörige bzw. Gesellschafter/Geschäftsführer).

Der Antrag umfasst mehrere Seiten und teils Zusatzblätter. Wer beim Ausfüllen Hilfe möchte, kann den Assistenten von HalloAmt nutzen, der die Fragen auf Deutsch, Ukrainisch, Arabisch und weiteren Sprachen durchgeht und das fertige PDF erzeugt.

Habe ich mit Aufenthaltserlaubnis Anspruch auf Insolvenzgeld?

Ja. Der Anspruch auf Insolvenzgeld hängt nach § 165 SGB III davon ab, dass Sie im Inland (in Deutschland) beschäftigt waren – nicht von Ihrer Staatsangehärigkeit. Alle Beschäftigten in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis können Insolvenzgeld beantragen. Das gilt genauso für Menschen, die mit einem Aufenthaltstitel hier arbeiten.

Konkret nach Status:

  • Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitserlaubnis (z. B. zur Beschäftigung, Fachkräfte, Familiennachzug mit Erwerbserlaubnis): voller Anspruch, wenn die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig war.
  • Geflüchtete aus der Ukraine (§ 24 AufenthG) und anerkannte Schutzberechtigte: voller Anspruch, sofern sie regulär angestellt waren.
  • Aufenthaltsgestattung (im Asylverfahren) oder Duldung mit Beschäftigungserlaubnis: Anspruch besteht, wenn die Beschäftigung erlaubt und sozialversicherungspflichtig war.
  • EU-Bürger:innen: brauchen ohnehin keine Arbeitserlaubnis und haben Anspruch wie deutsche Beschäftigte.

Entscheidend ist immer, dass Ihre Arbeit erlaubt war und Beiträge abgeführt wurden (auch wenn der Arbeitgeber die Umlage schuldig blieb – das schadet Ihrem Anspruch nicht). Auch bei einem ausländischen Insolvenzereignis haben im Inland beschäftigte Arbeitnehmer:innen Anspruch.

Zusätzlich zu den üblichen Unterlagen sollten Sie beilegen:

  • eine Kopie Ihres Aufenthaltstitels / Ihrer Aufenthaltsgestattung oder Duldung mit dem Vermerk zur Erwerbstätigkeit,
  • falls vorhanden, die Arbeitserlaubnis bzw. Zusatzblatt der Ausländerbehörde.

Wichtig und ehrlich: Bei manchen Aufenthaltstiteln ist die Aufenthaltserlaubnis an das konkrete Arbeitsverhältnis geknüpft. Wenn dieses durch die Insolvenz endet, kann das Ihren Aufenthalt berühren. Der Insolvenzgeld-Anspruch selbst bleibt davon unberührt – klären Sie die aufenthaltsrechtliche Seite aber zeitnah mit der Ausländerbehörde oder einer Migrationsberatung.

Was passiert nach dem Antrag?

Die zuständige Agentur für Arbeit prüft Ihre Unterlagen. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, bestätigt sie Ihnen das schriftlich und zahlt das Insolvenzgeld in einer Summe aus. Die Bearbeitung hängt oft vom Insolvenzgericht ab – die Agentur hat keinen Einfluss darauf, wann das Verfahren entschieden wird, weshalb es zwischen Antrag und Zahlung dauern kann. Für die Steuererklärung erhalten Sie eine Bescheinigung, die die Steuerfreiheit festhält.

Häufige Fragen

Wo kann ich Insolvenzgeld beantragen?

Bei der Agentur für Arbeit, die für den Standort Ihres insolventen Arbeitgebers zuständig ist. Der Antrag geht online über Ihr Jobsuche-Konto oder als ausgedrucktes Formular per Post.

Wie lange habe ich Zeit, den Antrag zu stellen?

Zwei Monate ab dem Insolvenzereignis. Das ist eine Ausschlussfrist – wer sie versäumt, verliert den Anspruch. Bei später Kenntnis beginnt die Frist ab dem Tag, an dem Sie davon erfahren haben.

Wie viel Insolvenzgeld bekomme ich?

Das Netto-Arbeitsentgelt der letzten drei Monate Ihres Arbeitsverhältnisses vor dem Insolvenzereignis, gedeckelt auf ein Brutto von 8.450 € pro Monat (Stand 2026).

Habe ich als ausländische:r Arbeitnehmer:in Anspruch?

Ja. Entscheidend ist, dass Sie in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren – nicht Ihre Staatsangehörigkeit. Nötig ist eine gültige Arbeits- bzw. Aufenthaltserlaubnis, die die Beschäftigung erlaubt hat.

Was passiert, wenn ich keinen Lohn mehr bekomme, bevor die Insolvenz offiziell ist?

Sie können einen Vorschuss auf das Insolvenzgeld beantragen. Tragen Sie dafür im Antrag den Punkt zu den offenen Entgeltansprüchen aus.

Ist Insolvenzgeld steuerfrei?

Ja, Insolvenzgeld ist steuerfrei. Es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt und muss in der Steuererklärung angegeben werden.