Ich habe meinen Job verloren – wo und wie beantrage ich Bürgergeld?
Wenn Sie kein oder zu wenig Einkommen haben, stellen Sie den Antrag bei Ihrem Jobcenter. Sie haben drei Wege: online über jobcenter.digital, persönlich vor Ort oder per Post. Das Kernformular heißt Hauptantrag (HA), dazu kommen mehrere Anlagen – etwa zu Ihrer Wohnung (Anlage KDU für Kosten der Unterkunft), zu Einkommen (Anlage EK) und zu jeder weiteren Person im Haushalt.
Bürgergeld bekommen Sie, wenn Sie erwerbsfähig und hilfebedürftig sind. Konkret heißt das:
- Sie sind mindestens 15 Jahre alt.
- Sie haben die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht.
- Sie können mindestens drei Stunden täglich arbeiten.
- Sie wohnen in Deutschland.
- Ihr Einkommen liegt unter dem Existenzminimum.
Wer die Altersrente bezieht, fällt nicht unter das Jobcenter, sondern unter die Grundsicherung im Alter beim Sozialamt (SGB XII).
Tipp bei Jobverlust: Melden Sie sich frühzeitig. Ein Antrag zählt immer erst ab dem Monatsersten des Monats, in dem er eingeht – nicht rückwirkend für frühere Monate. Ein kurzer, formloser Antrag („Ich beantrage Bürgergeld ab …“) reicht, um die Frist zu wahren; die Formulare können Sie danach nachreichen.
Heißt Bürgergeld 2026 überhaupt noch so?
Seit dem 1. Juli 2026 heißt die Leistung offiziell Grundsicherungsgeld bzw. „neue Grundsicherung für Arbeitsuchende“. Der Begriff „Bürgergeld“ verschwindet damit aus dem Gesetzestext, die Leistung selbst bleibt aber dieselbe – das zuständige Amt ist weiter das Jobcenter, und der Antrag läuft wie bisher. Wer bereits Leistungen bezieht, muss nichts tun: Laufende Bescheide werden ohne neuen Antrag unter dem neuen Namen weitergezahlt. Neu sind vor allem strengere Mitwirkungspflichten und Sanktionen sowie ein stärkerer Vorrang der Arbeitsvermittlung. Weil fast alle noch „Bürgergeld“ sagen, nutzen wir den Begriff hier weiter – gemeint ist dieselbe Leistung.
Kann ich Bürgergeld komplett online beantragen?
Ja. Über jobcenter.digital stellen Sie den kompletten Antrag online. Das Portal fragt nur die Angaben ab, die zu Ihrer Lebenssituation passen, erklärt jeden Schritt und lässt Sie Nachweise direkt hochladen. So läuft es:
- BA-Benutzerkonto anlegen. Ohne Konto werden Sie zur kostenlosen Registrierung weitergeleitet. Mit einem Online-Ausweis (eID) geht das schneller.
- Digitalen Hauptantrag ausfüllen. Sie werden Schritt für Schritt geführt und beantworten nur relevante Fragen.
- Nachweise hochladen. Kontoauszüge, Mietvertrag, Ausweis usw. laden Sie als Foto oder Scan hoch.
- Absenden und Postfach nutzen. Über das Online-Postfach kommunizieren Sie danach verschlüsselt mit dem Jobcenter, reichen Unterlagen nach und rufen Bescheide ab.
Müssen Sie trotzdem persönlich hin? Oft nicht – der Antrag läuft digital. Das Jobcenter kann Sie aber zu einem persönlichen Gespräch (Erstberatung, Identitätsprüfung) einladen. Ohne Internet oder Online-Ausweis geht es auch weiter klassisch: Formulare vor Ort abholen oder per Post einreichen.
Welches Jobcenter ist für mich zuständig – z. B. in Berlin oder Hamburg?
Zuständig ist immer das Jobcenter an Ihrem Wohnort, genauer: an Ihrem gemeldeten Lebensmittelpunkt. In großen Städten gibt es mehrere Standorte:
- Berlin: Jedes der 12 Bezirks-Jobcenter (z. B. Lichtenberg, Neukölln, Mitte) ist für die Menschen in seinem Bezirk zuständig. Maßgeblich ist, in welchem Bezirk Sie wohnen. Den Online-Hauptantrag starten Sie ebenfalls über jobcenter.digital bzw. die Seite Ihres Bezirks-Jobcenters.
- Hamburg: Hier heißt der Träger „Jobcenter team.arbeit.hamburg“ mit Standorten in den Bezirken. Auch hier ist der Online-Antrag möglich.
Wenn Sie unsicher sind: Auf jobcenter.digital finden Sie über Ihre Postleitzahl das richtige Jobcenter. Ihr Wohnort entscheidet – nicht, wo Sie früher gemeldet waren.
Welche Unterlagen brauche ich für den Bürgergeld-Antrag?
Damit der Antrag zügig bearbeitet wird, legen Sie diese Nachweise bereit:
- Gültiges Ausweisdokument: Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel.
- Kontoauszüge der letzten Monate von allen Konten.
- Mietvertrag und Nachweise zu Miete und Heizkosten (für die Kosten der Unterkunft).
- Einkommensnachweise aller Personen im Haushalt (Lohn, Rente, Kindergeld, Unterhalt).
- Bei Jobverlust: Kündigungsschreiben und Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers.
- Vermögensnachweise, wenn das Jobcenter dazu auffordert (Sparguthaben, Wertpapiere, Fahrzeuge).
- Für weitere Haushaltsmitglieder: Geburtsurkunden, Schulbescheinigungen, Ausweise.
Reichen Sie Unterlagen gut lesbar und vollständig ein – fehlende Nachweise sind der häufigste Grund für Verzögerungen.
Ich bin neu in Deutschland und habe eine Aufenthaltserlaubnis – bekomme ich Bürgergeld?
Das Gesetz unterscheidet grundsätzlich nicht zwischen deutschen und ausländischen Staatsangehörigen: Wer seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, erwerbsfähig und hilfebedürftig ist, hat Anspruch. Für den Aufenthaltsstatus gilt aber im Detail:
- Anerkannte Flüchtlinge und Schutzberechtigte (z. B. mit Aufenthaltserlaubnis nach Asyl-Anerkennung, Flüchtlingsschutz oder subsidiärem Schutz) haben Anspruch auf Bürgergeld. Zuständig ist das Jobcenter.
- Asylsuchende im laufenden Verfahren (Aufenthaltsgestattung) und Menschen mit Duldung erhalten in der Regel kein Bürgergeld, sondern Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) über das Sozialamt. Das AsylbLG geht dem Bürgergeld vor.
- EU-, EWR- und Schweizer Bürger:innen haben Anspruch, wenn sie in Deutschland arbeiten oder gearbeitet haben und unfreiwillig arbeitslos wurden. Wer allein zur Arbeitsuche einreist, ist in den ersten Monaten meist ausgeschlossen. Eine Ausnahme greift, wenn der gewöhnliche Aufenthalt seit mindestens fünf Jahren besteht (Frist ab Anmeldung bei der Meldebehörde).
- Drittstaatsangehörige brauchen einen Aufenthaltstitel, der den Bezug erlaubt. Ob Ihr Titel dazugehört, prüft das Jobcenter im Einzelfall.
Wichtig für Menschen mit Aufenthaltstitel: Für viele Titel ist ein gesicherter Lebensunterhalt Voraussetzung. Ein Bürgergeldbezug kann sich deshalb je nach Titel nachteilig auf die Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels, auf eine Niederlassungserlaubnis oder auf eine spätere Einbürgerung auswirken. Anerkannte Flüchtlinge und Personen mit Niederlassungserlaubnis sind davon in der Regel nicht betroffen. Weil das stark vom einzelnen Titel abhängt: Klären Sie die Folgen vor dem Antrag in einer Migrationsberatung.
Zusätzlich vorlegen sollten neu Zugezogene:
- den Aufenthaltstitel bzw. die Aufenthaltsgestattung oder Duldung
- den Anerkennungsbescheid des BAMF (falls vorhanden)
- die Anmeldebestätigung des Einwohnermeldeamts
Im Zweifel fragen Sie beim Jobcenter, ob für Sie das Jobcenter oder das Sozialamt zuständig ist – so vermeiden Sie einen Fehlantrag.
Mein Deutsch ist noch nicht so gut – wie stelle ich den Antrag trotzdem richtig?
Die Formulare des Jobcenters sind auch für Muttersprachler:innen schwer. Das dürfen Sie nutzen:
- Sie dürfen sich helfen lassen. Eine Vertrauensperson, Sozialberatung (z. B. Caritas, Diakonie, AWO, Migrationsberatung) oder ein Wohlfahrtsverband darf Sie beim Ausfüllen unterstützen.
- Nachweise können nachgereicht werden. Stellen Sie zuerst einen kurzen, formlosen Antrag, um die Frist zum Monatsersten zu sichern. Die vollständigen Formulare reichen Sie danach nach.
- Fragen Sie nach. Beim Jobcenter können Sie um Unterstützung bitten; teils gibt es mehrsprachige Merkblätter.
- Nutzen Sie eine Ausfüllhilfe in Ihrer Sprache, die die Amtsfragen erklärt und Ihre Antworten korrekt ins Formular überträgt.
Häufige Fragen
Wo beantrage ich Bürgergeld?
Beim Jobcenter, das für Ihren Wohnort zuständig ist. Sie haben drei Wege:
- persönlich vor Ort
- per Post
- online über jobcenter.digital
Zahlbar ist die Leistung ab dem Ersten des Monats, in dem der Antrag eingeht.
Kann ich Bürgergeld komplett online beantragen?
Ja. Über den digitalen Hauptantrag auf jobcenter.digital füllen Sie alles online aus und laden Nachweise hoch. Dafür brauchen Sie ein kostenloses BA-Benutzerkonto. Ein persönlicher Termin kann trotzdem nötig sein.
Wie viel Bürgergeld bekomme ich 2026?
Der Regelsatz für Alleinstehende liegt 2026 bei 563 Euro im Monat, unverändert seit 2024. Dazu kommen in der Regel die angemessenen Kosten für Miete und Heizung.
Bekommen auch Menschen mit Aufenthaltserlaubnis Bürgergeld?
Ja, wenn sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, erwerbsfähig und hilfebedürftig sind. Ausgeschlossen sind Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten – für sie ist das Sozialamt zuständig.
Heißt das Bürgergeld ab Juli 2026 anders?
Ja. Seit dem 1. Juli 2026 heißt die Leistung offiziell 'Grundsicherungsgeld' bzw. 'neue Grundsicherung für Arbeitsuchende'. An den Regelsätzen ändert das nichts; laufende Fälle werden ohne neuen Antrag weitergezahlt.
Muss ich sofort einen Antrag stellen?
Ja, möglichst früh im Monat. Der Antrag wirkt auf den Ersten des Monats zurück, in dem er eingeht (§ 37 Abs. 2 SGB II) – aber nicht auf frühere Monate. Wer zu spät im Monat startet, verliert kein Geld für diesen Monat, wohl aber für davor.
Den Bürgergeld-Antrag jetzt ausfüllen
Der Hauptantrag mit seinen Anlagen ist lang, und gerade bei knapper Frist oder Sprachbarriere passieren leicht Fehler. HalloAmt geht die Fragen in Ihrer Sprache mit Ihnen durch und erstellt Ihr fertiges PDF zum Einreichen beim Jobcenter. Bürgergeld-Antrag mit HalloAmt ausfüllen →
Diese Seite bietet allgemeine, sorgfältig recherchierte Informationen (Stand 25.07.2026) und ersetzt keine Rechts- oder Behördenberatung. Beträge, Fristen und Zuständigkeiten können sich ändern; im Einzelfall entscheidet das zuständige Jobcenter. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an Ihr Jobcenter, eine Migrationsberatung oder eine Rechtsanwält:in. Eine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität können wir nicht übernehmen.
Quellen
- Bundesregierung – Regelbedarfe 2026 / Nullrunde beim Bürgergeld (abgerufen 25.07.2026)
- Bundesregierung – Bürgergeld wird zur neuen Grundsicherung (abgerufen 25.07.2026)
- Bundesagentur für Arbeit – Bürgergeld: Voraussetzungen, Einkommen und Vermögen (abgerufen 25.07.2026)
- Grundsicherungsgeld online beantragen – jobcenter.digital (abgerufen 25.07.2026)
- BMAS – Antrag auf Bürgergeld online verfügbar (jobcenter.digital) (abgerufen 25.07.2026)
- Arbeitsagentur – Fachliche Weisungen § 37 SGB II (Antragserfordernis) (abgerufen 25.07.2026)