Ich ziehe nĂ€chsten Monat um â was muss ich alles ummelden?
Ordnen Sie Ihre Ummeldungen nach Dringlichkeit. So verlieren Sie nichts aus dem Blick:
- Gesetzliche Pflichten mit Frist â hier drohen BuĂgelder, wenn Sie zu spĂ€t sind (BĂŒrgeramt, Kfz, AuslĂ€nderbehörde, Jobcenter, Rundfunkbeitrag).
- Behörden und Stellen ohne feste Frist â wichtig, damit Geld und Post ankommen (Familienkasse, Krankenkasse, Finanzamt, Kita/Schule, Wohngeldstelle).
- Private VertrĂ€ge â damit Rechnungen, VertrĂ€ge und Versorgung stimmen (Bank, Versicherungen, Strom/Gas, Internet, Nachsendeauftrag, Hausarzt).
Die folgenden Abschnitte gehen diese drei Blöcke der Reihe nach durch.
1. Gesetzliche Pflichten mit Frist (zuerst erledigen)
Diese Meldungen sind gesetzlich vorgeschrieben. Wer sie versĂ€umt, muss mit einem BuĂgeld rechnen.
- Wohnsitz beim BĂŒrgeramt ummelden â innerhalb von 2 Wochen. § 17 BMG verlangt die Anmeldung binnen zwei Wochen nach dem Einzug. Sie brauchen dafĂŒr Ihren Ausweis oder Pass und die WohnungsgeberbestĂ€tigung (das ist die schriftliche BestĂ€tigung Ihrer Vermieterin oder Ihres Vermieters ĂŒber den Einzug, geregelt in § 19 BMG). Die Ummeldung selbst ist kostenlos. Wie das genau ablĂ€uft, lesen Sie im Detailratgeber Wohnsitz anmelden: Wo und wie geht das nach dem Umzug?.
- Kfz ummelden â unverzĂŒglich. Als Fahrzeughalter mĂŒssen Sie eine geĂ€nderte Anschrift der Zulassungsbehörde unverzĂŒglich (also ohne schuldhaftes Zögern) mitteilen; das ergibt sich aus den Mitteilungspflichten der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (§ 15 FZV). Beim Umzug innerhalb Deutschlands dĂŒrfen Sie Ihr bisheriges Kennzeichen behalten. Es fallen GebĂŒhren an; bringen Sie Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief und Ihre neue Meldebescheinigung mit.
- AuslĂ€nderbehörde â bei Aufenthaltstitel Pflicht. Wenn Sie einen Aufenthaltstitel besitzen, mĂŒssen Sie die neue Adresse der AuslĂ€nderbehörde melden und im Titel bzw. Zusatzblatt vermerken lassen. Wichtig: Das BĂŒrgeramt leitet Ihre neue Adresse nicht automatisch an die AuslĂ€nderbehörde weiter â mehr dazu im eigenen Abschnitt weiter unten.
- Jobcenter / BĂŒrgergeld â Umzug sofort melden. Wer BĂŒrgergeld bezieht, muss jede Ănderung der VerhĂ€ltnisse â dazu gehört der Umzug â unverzĂŒglich melden. Planen Sie den Umzug am besten vorher mit dem Jobcenter: In vielen FĂ€llen mĂŒssen die Kosten der neuen Unterkunft angemessen sein, und fĂŒr Personen unter 25 Jahren ist meist eine vorherige Zusicherung des Jobcenters nötig, damit die Miete ĂŒbernommen wird.
- Rundfunkbeitrag â Umzug dem Beitragsservice melden. Der Rundfunkbeitrag ist an die Wohnung gebunden. Melden Sie den Umzug dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, damit Ihr Beitragskonto der neuen Wohnung zugeordnet wird und Sie nicht doppelt zahlen. (Die genaue Meldefrist konnten wir fĂŒr diese Fassung nicht an einer PrimĂ€rquelle bestĂ€tigen â melden Sie den Umzug daher zeitnah und prĂŒfen Sie die Frist auf rundfunkbeitrag.de.)
2. Behörden und Stellen ohne feste Frist (bald erledigen)
Hier droht kein BuĂgeld, aber wer zu spĂ€t meldet, riskiert falsche Zahlungen, verlorene Post oder RĂŒckforderungen.
- Familienkasse (Kindergeld) â AdressĂ€nderung mitteilen. Wenn Sie Kindergeld beziehen, teilen Sie der Familienkasse die neue Anschrift mit. Ăndert sich durch den Umzug auch die zustĂ€ndige Familienkasse, wird Ihr Fall in der Regel intern ĂŒbergeben â die Meldung stellt sicher, dass Bescheide und Zahlungen weiterlaufen.
- Krankenkasse â neue Adresse melden. Damit Karte, Post und Bescheinigungen ankommen, melden Sie den Umzug Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung.
- Finanzamt / Steuer-ID. Ihre steuerliche Identifikationsnummer bleibt Ihr Leben lang gleich und Ă€ndert sich beim Umzug nicht. Die neue Meldeadresse wird in der Regel automatisch ĂŒber die Meldebehörde an die Finanzverwaltung ĂŒbermittelt â als Arbeitnehmer mĂŒssen Sie meist nichts extra tun. Ausnahme: Wer selbststĂ€ndig ist und ein eigenes Finanzamt hat, sollte den Umzug dort aktiv melden, vor allem wenn sich durch den Wechsel der Gemeinde die ZustĂ€ndigkeit Ă€ndert.
- Wohngeldstelle. Beziehen Sie Wohngeld, Ă€ndert sich durch den Umzug oft die Höhe oder die ZustĂ€ndigkeit. Melden Sie den Umzug und stellen Sie ggf. neu einen Antrag â siehe Wohngeld beantragen: Wo und wie stelle ich den Antrag?.
- Kita und Schule. Bei einem Umzug mit Kindern melden Sie die neue Adresse der Kita bzw. Schule. Bei einem Wechsel des Wohnorts kann ein Platz- oder Schulwechsel nötig werden â kĂŒmmern Sie sich frĂŒh darum, weil PlĂ€tze knapp sein können.
3. Private VertrÀge und Anbieter (nicht vergessen)
Diese Punkte sind keine Behördensache, gehen aber am hÀufigsten unter:
- Nachsendeauftrag der Post. Richten Sie einen Nachsendeauftrag ein, damit Briefe von der alten an die neue Adresse weitergeleitet werden. Das verhindert, dass Sie wichtige Bescheide oder Rechnungen verpassen.
- Strom und Gas. Melden Sie sich beim Grundversorger oder Ihrem Anbieter an bzw. ab und lesen Sie am Ein- und Auszugstag die ZÀhlerstÀnde ab.
- Internet und Telefon. Melden Sie den Umzug frĂŒhzeitig â Anbieter brauchen oft Wochen Vorlauf, und am neuen Anschluss ist manchmal ein Technikertermin nötig.
- Bank und Versicherungen. Aktualisieren Sie Ihre Adresse bei Bank, Kfz-, Haftpflicht- und Hausratversicherung. Bei der Hausratversicherung kann sich durch den Umzug der Beitrag Àndern.
- Arbeitgeber, Abos und Mitgliedschaften. Geben Sie die neue Adresse Ihrem Arbeitgeber und laufenden VertrÀgen (Streaming, Fitnessstudio, Vereine) weiter.
- Hausarzt / Ărzte. Ein Wohnortwechsel ist ein guter Anlass, sich eine wohnortnahe Hausarztpraxis zu suchen und alte Unterlagen bzw. Befunde ĂŒbertragen zu lassen.
Welche Fristen gelten beim Ummelden â im Ăberblick
| Was | Wo | Frist |
|---|---|---|
| Wohnsitz anmelden | BĂŒrgeramt / Meldebehörde | 2 Wochen nach Einzug (§ 17 BMG) |
| Kfz ummelden | Zulassungsstelle | unverzĂŒglich (§ 15 FZV) |
| Adresse im Aufenthaltstitel | AuslÀnderbehörde | zeitnah, aktiv melden |
| Umzug bei BĂŒrgergeld | Jobcenter | unverzĂŒglich, möglichst vorher planen |
| Rundfunkbeitrag | Beitragsservice | zeitnah (Frist auf rundfunkbeitrag.de prĂŒfen) |
| Kindergeld, Krankenkasse, VertrĂ€ge | jeweilige Stelle | keine feste Frist, aber zĂŒgig |
Muss ich mich am alten Wohnort abmelden?
Nein â jedenfalls nicht, wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen. Bei einem Umzug im Inland melden Sie sich nur am neuen Wohnort an; die bisherige Adresse wird dabei automatisch ĂŒberschrieben. Eine gesonderte Abmeldung ist nur nötig, wenn Sie ins Ausland ziehen oder eine Wohnung ersatzlos aufgeben, ohne eine neue in Deutschland zu beziehen. In diesem Fall mĂŒssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug abmelden; das ist frĂŒhestens eine Woche vor dem Auszug möglich (§ 17 BMG).
Ich habe einen Aufenthaltstitel und ziehe um â was ist besonders wichtig?
Wenn Sie einen Aufenthaltstitel (z. B. Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Blaue Karte EU) besitzen, gilt fĂŒr Sie ein zusĂ€tzlicher Schritt: Die neue Adresse muss auch der AuslĂ€nderbehörde gemeldet und in Ihrem Titel bzw. auf dem Zusatzblatt vermerkt werden. Verlassen Sie sich hier nicht auf das BĂŒrgeramt â die Meldebehörde gibt Ihre AdressĂ€nderung nicht automatisch an die AuslĂ€nderbehörde weiter.
Auch wer neu in Deutschland ist und nur innerhalb derselben Stadt umzieht, muss zum BĂŒrgeramt: Melden Sie sich innerhalb von zwei Wochen um und bringen Sie Ihren Pass bzw. Aufenthaltstitel und die WohnungsgeberbestĂ€tigung mit. Beziehen Sie Leistungen, informieren Sie zusĂ€tzlich Jobcenter oder Familienkasse. So bleiben Aufenthalt, Post und Zahlungen lĂŒckenlos.
HĂ€ufige Fragen
Wie lange habe ich nach dem Umzug Zeit, mich umzumelden?
Nach § 17 Bundesmeldegesetz mĂŒssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug beim BĂŒrgeramt (Meldebehörde) anmelden. Wer die Frist versĂ€umt, riskiert ein BuĂgeld.
Muss ich mich am alten Wohnort abmelden, wenn ich innerhalb Deutschlands umziehe?
Nein. Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands melden Sie sich nur am neuen Wohnort an â die alte Adresse wird dabei automatisch ĂŒberschrieben. Abmelden mĂŒssen Sie sich nur, wenn Sie ins Ausland ziehen oder eine Wohnung ersatzlos aufgeben.
Was vergessen die meisten Leute beim Umzug umzumelden?
HÀufig vergessen werden: die Meldung an die AuslÀnderbehörde (bei Aufenthaltstitel), der Rundfunkbeitrag, die Kfz-Ummeldung, der Nachsendeauftrag der Post sowie die AdressÀnderung bei Familienkasse und Krankenkasse.
Muss ich meine Adresse der AuslÀnderbehörde melden?
Ja. Wer einen Aufenthaltstitel hat, muss die neue Adresse der AuslĂ€nderbehörde melden und im Titel vermerken lassen. Das BĂŒrgeramt gibt die Ănderung nicht automatisch an die AuslĂ€nderbehörde weiter.
Was kostet die Ummeldung des Wohnsitzes?
Die reine An- bzw. Ummeldung beim BĂŒrgeramt ist bundesweit kostenlos. Kosten entstehen erst bei zusĂ€tzlichen Leistungen wie der Kfz-Ummeldung.
Ich bin neu in Deutschland und ziehe innerhalb der Stadt um â was muss ich tun?
Sie melden sich innerhalb von zwei Wochen beim BĂŒrgeramt um (mit Pass/Aufenthaltstitel und WohnungsgeberbestĂ€tigung) und melden die neue Adresse zusĂ€tzlich der AuslĂ€nderbehörde. Wenn Sie Leistungen beziehen, informieren Sie auch Jobcenter oder Familienkasse.
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Diese Seite ist eine allgemeine, sorgfĂ€ltig recherchierte Information (Stand 08.08.2026) und ersetzt keine Rechts- oder Behördenberatung. BetrĂ€ge, Fristen und ZustĂ€ndigkeiten können sich Ă€ndern; im Einzelfall entscheidet die zustĂ€ndige Behörde (z. B. Ihr BĂŒrgeramt, die Zulassungsstelle oder die AuslĂ€nderbehörde). FĂŒr eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an die jeweils zustĂ€ndige Behörde, eine Migrationsberatung oder eine RechtsanwĂ€lt:in. Eine GewĂ€hr fĂŒr VollstĂ€ndigkeit und AktualitĂ€t können wir nicht ĂŒbernehmen.
Quellen
- § 17 Bundesmeldegesetz (BMG) â Anmeldung, Abmeldung (abgerufen 08.08.2026)
- § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) â Mitwirkung des Wohnungsgebers (abgerufen 08.08.2026)
- § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) â Mitteilungspflichten bei Ănderungen (abgerufen 08.08.2026)
- Bundesinnenministerium â Melderecht (abgerufen 08.08.2026)
- Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio â Umzug melden (abgerufen 08.08.2026)
- Familienkasse (Bundesagentur fĂŒr Arbeit) â Kindergeld, Ănderungen mitteilen (abgerufen 08.08.2026)