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Einbürgerung beantragen: Voraussetzungen und Ablauf

Die deutsche Staatsangehörigkeit können Sie in der Regel beantragen, wenn Sie seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig und gewöhnlich in Deutschland leben, ausreichend Deutsch sprechen (meist Niveau B1), Ihren Lebensunterhalt selbst sichern, den Einbürgerungstest bestehen und sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen. Seit dem 27. Juni 2024 dürfen Sie dabei grundsätzlich Ihre alte Staatsangehörigkeit behalten (Mehrstaatigkeit). Die frühere Einbürgerung schon nach 3 Jahren wurde zum 30. Oktober 2025 wieder abgeschafft. Zuständig ist die Einbürgerungsbehörde an Ihrem Wohnort, die Gebühr beträgt 255 € pro erwachsener Person. Ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet die Behörde im Einzelfall.

Stand: 26.07.2026 · Redaktion HalloAmt · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung (siehe Hinweis am Ende).

Der Einbürgerungsantrag verlangt viele Unterlagen – vom Sprachzertifikat bis zum Einkommensnachweis – und die Regeln haben sich zuletzt mehrfach geändert. Der Assistent von HalloAmt erklärt Ihnen in über 50 Sprachen, welche Unterlagen Sie brauchen und wo Sie den Antrag stellen. Jetzt starten →

Wie lange muss ich in Deutschland leben, bevor ich die Einbürgerung beantragen kann?

In der Regel müssen Sie seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig und mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland leben (§ 10 Staatsangehörigkeitsgesetz, StAG). Diese fünf Jahre sind seit dem 30. Oktober 2025 die einheitliche Mindestzeit – die 2024 eingeführte Möglichkeit, schon nach 3 Jahren eingebürgert zu werden, gibt es nicht mehr. Sie lässt sich auch durch besondere Integrationsleistungen nicht mehr verkürzen.

Für einige Gruppen gelten andere Zeiten. Als Ehepartner:in einer/eines Deutschen ist eine Einbürgerung meist schon nach 3 Jahren Aufenthalt möglich, wenn die Ehe seit mindestens 2 Jahren besteht (§ 9 StAG). Auch für anerkannte Flüchtlinge und für Kinder gelten teils eigene Regelungen. Ob Sie die Wartezeit erfüllen, prüft die zuständige Einbürgerungsbehörde im Einzelfall – bei kurzen Unterbrechungen des Aufenthalts lohnt sich eine Beratung.

Wichtig: Nicht jeder Aufenthaltstitel zählt gleich. Für die Anspruchseinbürgerung brauchen Sie in der Regel ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine dafür geeignete Aufenthaltserlaubnis. Manche humanitären Titel – etwa eine Aufenthaltserlaubnis wegen eines Abschiebungsverbots (§ 25 Abs. 3 AufenthG) – werden hier oft nicht anerkannt, während anerkannte Flüchtlinge grundsätzlich einbezogen sind. Lassen Sie Ihren konkreten Titel vor dem Antrag prüfen.

Darf ich meine alte Staatsangehörigkeit behalten?

Ja, grundsätzlich. Seit Inkrafttreten der Reform am 27. Juni 2024 ist die Mehrstaatigkeit allgemein erlaubt. Sie müssen Ihre bisherige Staatsangehörigkeit für die Einbürgerung in der Regel nicht mehr aufgeben – das galt früher nur für wenige Ausnahmen.

Das betrifft alle Herkunftsländer, also zum Beispiel auch US-Amerikaner:innen, die deutsche Staatsangehörige werden möchten, ohne ihren US-Pass abzugeben. Ob Ihr Herkunftsland Sie weiterhin als eigene Staatsangehörige führt, entscheidet aber allein das Recht dieses Landes – manche Staaten entlassen ihre Bürger:innen automatisch oder erschweren die Doppelstaatigkeit. Klären Sie das zusätzlich mit der Auslandsvertretung Ihres Herkunftslandes.

Wo stelle ich den Einbürgerungsantrag und was kostet er?

Den Antrag stellen Sie bei der Einbürgerungsbehörde an Ihrem Wohnort. Je nach Stadt oder Landkreis ist das ein eigenes Amt, das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde – etwa in Hamburg, Bremen, Leipzig, Stuttgart, Hannover, Dortmund, Bochum, Mannheim, Karlsruhe, Bonn, Darmstadt, Wiesbaden, Mainz oder Potsdam. Viele Kommunen bieten inzwischen ein Online-Portal für den Erstantrag oder eine Interessensbekundung an (in Berlin und Hamburg zum Beispiel läuft der Antrag digital). Welche Stelle für Sie zuständig ist und ob es einen Online-Weg gibt, erfahren Sie über das Portal Ihrer Stadt.

Die Gebühr beträgt 255 € pro erwachsener Person und 51 € für ein Kind, das gemeinsam mit einem Elternteil eingebürgert wird und kein eigenes Einkommen hat (§ 38 StAG). Dazu kommen Kosten für Unterlagen wie Sprachzertifikat, Einbürgerungstest, Übersetzungen und Urkunden. Ein eigenes Kind allein einzubürgern kostet ebenfalls 255 €.

Welches Sprachniveau brauche ich, und muss ich einen Test machen?

In der Regel brauchen Sie Deutsch auf Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens – nachgewiesen etwa durch ein Sprachzertifikat, einen Schulabschluss oder das Zertifikat des Integrationskurses. Ein reines A2-Niveau reicht für den Regelfall nicht.

Dazu müssen Sie meist den Einbürgerungstest bestehen: 33 Fragen zu Recht, Gesellschaft und Geschichte, von denen Sie mindestens 17 richtig beantworten müssen. Den Test können Sie bei Volkshochschulen und anderen zugelassenen Stellen ablegen; die Fragen sind öffentlich bekannt und beim BAMF einsehbar.

Für die Gastarbeitergeneration gelten Erleichterungen: Wer als Gastarbeiter:in nach Deutschland kam (sowie im zeitlichen Zusammenhang nachgezogene Ehepartner:innen), muss oft nur mündliche Deutschkenntnisse nachweisen und keinen Einbürgerungstest ablegen. Ob Sie darunterfallen, prüft die Einbürgerungsbehörde.

Kann ich mit Wohngeld oder Bürgergeld eingebürgert werden?

Grundsätzlich müssen Sie Ihren Lebensunterhalt für sich und Ihre Angehörigen selbst sichern können, ohne auf Bürgergeld (SGB II) oder Sozialhilfe (SGB XII) angewiesen zu sein. Der Bezug dieser Leistungen steht der Einbürgerung nach der Reform meist entgegen.

Es gibt eng gefasste Ausnahmen – etwa:

  • für die Gastarbeitergeneration
  • für Menschen, die über einen längeren Zeitraum in Vollzeit gearbeitet haben
  • für bestimmte Angehörige

Ob eine Ausnahme greift, ist eine Einzelfallentscheidung der Behörde. Verlassen Sie sich hier nicht auf pauschale Aussagen, sondern lassen Sie sich vor dem Antrag beraten.

Wohngeld ist kein Bürgergeld: Es ist ein Zuschuss für Menschen mit eigenem Einkommen und wird anders bewertet. Entscheidend ist, ob Ihr Haushalt insgesamt ohne SGB-II-/SGB-XII-Leistungen auskommt. Auch Kindergeld und Elterngeld zählen nicht als schädlicher Leistungsbezug. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie Ihre Einbürgerungsbehörde oder eine Migrationsberatung, wie Ihre Situation gewertet wird.

Hinweis zu Sozialleistungen und Aufenthalt: Ob ein Leistungsbezug Ihrer Einbürgerung oder einem Aufenthaltstitel schadet, hängt stark vom Einzelfall und Ihrem Status ab. Arbeitslosengeld I aus eigenen Beiträgen ist dabei meist unproblematisch, Bürgergeld dagegen oft nicht. Bevor Sie Leistungen beantragen, klären Sie mögliche Folgen für Einbürgerung und Aufenthalt in einer Beratung.

Brauche ich eine bestimmte Rentenversicherungszeit?

Nein, eine feste Mindestzeit in der Rentenversicherung ist keine allgemeine Voraussetzung für die Einbürgerung nach § 10 StAG. Entscheidend ist, dass Ihr Lebensunterhalt gesichert ist. Viele Behörden verlangen aber einen Rentenversicherungsverlauf oder Gehaltsnachweise als Beleg für Ihre Erwerbstätigkeit. Wenn Sie selbstständig sind oder nicht in die Rentenversicherung einzahlen, weisen Sie Ihr Einkommen mit anderen Unterlagen nach.

Welche Unterlagen muss ich einreichen?

Die genaue Liste legt Ihre Einbürgerungsbehörde fest. In den meisten Fällen brauchen Sie:

  • gültiger Pass oder Passersatz und Ihr Aufenthaltstitel
  • aktuelles biometrisches Passfoto
  • Meldebescheinigung und Nachweise über die Aufenthaltszeit
  • Sprachnachweis (in der Regel B1)
  • Nachweis über den bestandenen Einbürgerungstest
  • Nachweise zum Einkommen (z. B. Lohnabrechnungen, Arbeitsvertrag, Rentenversicherungsverlauf; bei Selbstständigkeit Steuerbescheide)
  • Geburtsurkunde und ggf. Heiratsurkunde (oft mit beglaubigter Übersetzung)
  • unterschriebenes Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung (seit 2024 mit ausdrücklicher Erklärung u. a. gegen Antisemitismus und Rassismus)

Ein Führungszeugnis holt die Behörde meist selbst ein. Fehlende Urkunden aus dem Herkunftsland sind ein häufiger Grund für Verzögerungen – kümmern Sie sich früh darum.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Das ist von Behörde zu Behörde sehr unterschiedlich und hängt vor allem von der Auslastung ab. Häufig dauert die Bearbeitung viele Monate, oft mehr als ein Jahr. Eine gesetzliche Höchstfrist gibt es nicht. Sie können den Ablauf beschleunigen, indem Sie den Antrag vollständig einreichen und Nachfragen der Behörde schnell beantworten. Warten Sie mit dem Antrag nicht, bis alle Unterlagen „perfekt" sind – reichen Sie ein und reichen Sie Fehlendes nach, sobald die Behörde es anfordert.

Häufige Fragen

Wie lange muss ich in Deutschland leben, bevor ich die Einbürgerung beantragen kann?

In der Regel seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig und gewöhnlich. Die frühere Möglichkeit nach 3 Jahren wurde zum 30. Oktober 2025 abgeschafft. Bei Ehe mit einer/einem Deutschen sind es meist 3 Jahre Aufenthalt.

Darf ich meine alte Staatsangehörigkeit behalten?

Seit dem 27. Juni 2024 ist Mehrstaatigkeit grundsätzlich erlaubt. Sie müssen Ihren bisherigen Pass für die Einbürgerung in der Regel nicht mehr aufgeben. Ob Ihr Herkunftsland die alte Staatsangehörigkeit behält, richtet sich nach dessen Recht.

Wo stelle ich den Einbürgerungsantrag und was kostet er?

Bei der Einbürgerungsbehörde an Ihrem Wohnort – je nach Stadt beim Bürgeramt, der Ausländerbehörde oder einem eigenen Amt. Die Gebühr beträgt 255 € pro erwachsener Person und 51 € für ein miteingebürgertes Kind ohne eigenes Einkommen.

Welches Sprachniveau brauche ich, und muss ich einen Test machen?

In der Regel Deutsch auf Niveau B1 und den bestandenen Einbürgerungstest (33 Fragen, davon mindestens 17 richtig). Für die Gastarbeitergeneration genügen meist mündliche Deutschkenntnisse, und der Test entfällt.

Kann ich eingebürgert werden, wenn ich Bürgergeld bekomme?

Grundsätzlich müssen Sie Ihren Lebensunterhalt selbst sichern. Bürgergeld (SGB II) oder Sozialhilfe (SGB XII) stehen der Einbürgerung meist entgegen. Es gibt eng gefasste Ausnahmen – lassen Sie sich vor dem Antrag beraten.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Das ist sehr unterschiedlich und hängt von der Auslastung Ihrer Einbürgerungsbehörde ab. Häufig dauert es viele Monate, oft über ein Jahr. Eine gesetzliche Höchstfrist gibt es nicht.

Nächste Schritte

Für den Einbürgerungsantrag selbst gibt es kein bundeseinheitliches Formular – der Weg läuft über die Einbürgerungsbehörde Ihres Wohnorts. Diese Schritte können Sie schon jetzt mit HalloAmt vorbereiten:

  • Wohnsitz anmelden – Ihre Meldebescheinigung brauchen Sie als Nachweis der Aufenthaltszeit.
  • Kindergeld beantragen – Kindergeld gilt nicht als schädlicher Leistungsbezug für die Einbürgerung.
  • Bürgergeld beantragen – bitte beachten: Bürgergeld (SGB II) kann Ihrer Einbürgerung und je nach Aufenthaltstitel auch Ihrem Aufenthalt entgegenstehen. Klären Sie mögliche Folgen vorher in einer Migrationsberatung.

Der Assistent von HalloAmt erklärt Ihnen in über 50 Sprachen, welche Unterlagen Sie brauchen und wo Sie den Antrag stellen. Jetzt starten →

Für Fragen rund um Ihren konkreten Fall wenden Sie sich an:

  • die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE)
  • den Jugendmigrationsdienst (JMD) – für junge Menschen
  • einen Wohlfahrtsverband
  • eine Fachanwält:in für Migrationsrecht

Dies ist eine allgemeine, sorgfältig recherchierte Information (Stand 26.07.2026) und ersetzt keine Rechts- oder Behördenberatung. Aufenthalts- und staatsangehörigkeitsrechtliche Entscheidungen sind stets einzelfallabhängig und liegen weitgehend im Ermessen der zuständigen Behörde; Recht und Verwaltungspraxis können sich kurzfristig ändern. Beträge, Fristen und Zuständigkeiten können abweichen; im Einzelfall entscheidet die für Ihren Wohnort zuständige Einbürgerungsbehörde. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an diese Behörde, eine Migrationsberatung (MBE/JMD) oder eine Rechtsanwält:in. Bei drohendem Fristablauf oder einer Ablehnung suchen Sie umgehend anwaltliche Hilfe (Fachanwält:in für Migrationsrecht) oder eine Migrationsberatung auf. Eine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität können wir nicht übernehmen.

Quellen