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Wenig Geld, Kinder: welche Leistungen stehen Ihnen zu?

Familien mit kleinem Einkommen in Deutschland stehen 2026 vor allem fünf Geld-Leistungen zu: Kindergeld (259 € pro Kind und Monat, für praktisch jede Familie), Kinderzuschlag (bis 297 € pro Kind und Monat), Wohngeld (individuell berechneter Mietzuschuss), das Bildungspaket (Bildung und Teilhabe für die Kinder) und – wenn das Einkommen trotzdem nicht reicht – Bürgergeld. Kinderzuschlag und Wohngeld sind für Familien gedacht, die arbeiten und trotzdem knapp sind; Bürgergeld und Wohngeld schließen sich dagegen aus. Die Reihenfolge zählt: erst Kindergeld, dann Kinderzuschlag und/oder Wohngeld, dann das Bildungspaket.

Stand: 08.08.2026 · Redaktion HalloAmt · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung (siehe Hinweis am Ende).

Fünf Leistungen, drei Behörden, unterschiedliche Anträge – da verliert man schnell den Überblick. HalloAmt geht die Fragen mit Ihnen in über 50 Sprachen durch, sagt Ihnen, was in Ihrer Situation zusammenpasst, und erzeugt die fertigen PDF-Anträge. Jetzt starten →

Welche Sozialleistungen gibt es in Deutschland für Familien mit wenig Geld?

Es gibt nicht die eine Familienleistung, sondern ein Baukastensystem. Diese fünf Leistungen sind für Familien mit kleinem Einkommen die wichtigsten – jede hat eine andere Zielgruppe und eine eigene Behörde:

LeistungFür wen?Zuständige BehördeHöhe 2026
Kindergeldfast jede Familie, egal wie viel sie verdientFamilienkasse259 € pro Kind/Monat
KinderzuschlagEltern, die arbeiten, aber knapp sindFamilienkassebis 297 € pro Kind/Monat
WohngeldHaushalte mit niedrigem Einkommen (Miete/Eigentum)Wohngeldstelle der Kommuneindividuell
BildungspaketKinder, deren Eltern KiZ, Wohngeld oder Bürgergeld beziehenKommune / JobcenterSach- und Geldleistungen
Bürgergeldwenn das Einkommen den Bedarf nicht decktJobcenter563 € (allein) + Kinder + Miete

Die Kunst besteht darin, die richtigen Leistungen zu kombinieren. Unten finden Sie zu jeder einen eigenen Detail-Ratgeber. Wichtig vorab: Wer arbeitet, fährt mit Kinderzuschlag + Wohngeld fast immer besser als mit Bürgergeld – und bleibt in der Erwerbstätigkeit.

Kindergeld: bekommt fast jede Familie

Das Kindergeld ist die Basisleistung und einkommensunabhängig. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt es 259 € pro Kind und Monat und wird von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt. Wer schon Kindergeld bezieht, muss wegen der Erhöhung nichts tun – die Familienkasse passt den Betrag automatisch an.

Kindergeld ist außerdem die Grundlage für den Kinderzuschlag: Ohne Kindergeldanspruch kein Kinderzuschlag. Deshalb ist Kindergeld immer der erste Antrag. Beantragt wird es mit dem Formular KG 1 (plus Anlage Kind) bei der Familienkasse.

→ Details, Formulare und Fristen: Kindergeld beantragen: Wo, wie und wann?

Kinderzuschlag: für Eltern, die arbeiten, aber knapp sind

Der Kinderzuschlag (KiZ) ist die zentrale Leistung für erwerbstätige Familien mit kleinem Einkommen. Der Höchstbetrag liegt 2026 bei 297 € pro Kind und Monat; die genaue Höhe hängt von Einkommen, Wohnkosten und Bedarf der Familie ab. Sie bekommen ihn zusätzlich zum Kindergeld.

Voraussetzung: Ihr Einkommen reicht für Sie als Eltern, aber nicht (oder nur knapp) für den Bedarf der Kinder. Der KiZ soll genau diese Familien vom Bürgergeld fernhalten. Beantragt wird er online über den KiZ-Lotsen der Familienkasse.

Wichtig: Kinderzuschlag und Bürgergeld gehen nicht gleichzeitig. Beides sind Alternativen – wer KiZ bekommt, bezieht kein Bürgergeld.

→ Wer Anspruch hat und wie der Antrag läuft: Kinderzuschlag beantragen: Wer, wo und wie?

Wohngeld: Zuschuss zur Miete

Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte mit niedrigem Einkommen – für Mieter:innen (Mietzuschuss) und für selbst genutztes Eigentum (Lastenzuschuss). Die Höhe wird individuell berechnet und hängt von drei Dingen ab: Zahl der Haushaltsmitglieder, Gesamteinkommen und Höhe der Miete am Wohnort. Genaue Zahlen nennt Ihnen Ihre Wohngeldstelle; für viele Familien sind es mehrere Hundert Euro im Monat.

Wohngeld ist die typische Ergänzung zum Kinderzuschlag: Oft deckt der KiZ den Kinderbedarf und das Wohngeld die Miete. Beantragt wird es schriftlich bei der Wohngeldstelle der Stadt oder des Kreises.

→ Antrag, Unterlagen und Ablauf: Wohngeld beantragen: Wo und wie stelle ich den Antrag?

Bildungspaket: extra Geld für die Kinder

Das Bildungspaket (offiziell „Leistungen für Bildung und Teilhabe“, kurz BuT) ist keine Geldzahlung an Sie, sondern übernimmt konkrete Kosten für Ihre Kinder – zum Beispiel den persönlichen Schulbedarf (195 € pro Schuljahr, aufgeteilt in 130 € im August und 65 € im Februar), das Mittagessen in Kita/Schule, Klassenfahrten und Ausflüge, Lernförderung (Nachhilfe), Schülerbeförderung und einen Zuschuss für Sport, Musik oder Verein.

Der Clou für die Kombination: Wer Kinderzuschlag oder Wohngeld (oder Bürgergeld) bezieht, hat automatisch Anspruch auf das Bildungspaket. Bei Kinderzuschlag und Wohngeld müssen Sie es aber selbst extra beantragen – meist bei der Kommune oder dem Jobcenter. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass es von allein kommt.

→ Welche Leistungen es genau gibt und wie Sie sie holen: Bildungspaket beantragen: Bildung und Teilhabe für Kinder

Bürgergeld: wenn das Einkommen den Bedarf nicht deckt

Wenn Einkommen, Kindergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld zusammen nicht reichen, ist Bürgergeld die Grundsicherung, die den Bedarf auffüllt. 2026 gibt es hier eine Nullrunde: Der Regelsatz bleibt gleich wie 2024 und 2025 – 563 € für eine alleinstehende Person, 1.012 € für ein Paar; für Kinder je nach Alter zwischen 357 € und 471 €. Dazu kommen die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung.

Genau deshalb schließt Bürgergeld das Wohngeld aus: Die Wohnkosten sind beim Bürgergeld schon enthalten. Sie bekommen also entweder Bürgergeld oder die Kombination aus Kinderzuschlag und Wohngeld – nicht beides. Zuständig ist das Jobcenter.

→ Antrag online und vor Ort: Bürgergeld beantragen: wo, wie und online (2026)

Welche Leistungen kann man gleichzeitig bekommen?

Das ist der eigentliche Kern – hier die Kombinationsregeln auf einen Blick:

  • Kindergeld + alles andere: Kindergeld bekommen Sie immer zusätzlich, egal welche weitere Leistung Sie beziehen.
  • Kinderzuschlag + Wohngeld: Diese beiden lassen sich sehr gut kombinieren und sind der Normalfall für arbeitende Familien mit kleinem Einkommen.
  • Kinderzuschlag + Bürgergeld: geht nicht gleichzeitig – es ist das eine oder das andere.
  • Bürgergeld + Wohngeld: geht nicht – beim Bürgergeld sind die Wohnkosten schon drin.
  • Kinderzuschlag oder Wohngeld → Bildungspaket: Wer eines von beiden (oder Bürgergeld) bezieht, hat automatisch Anspruch auf das Bildungspaket – bei KiZ/Wohngeld aber nur nach eigenem Antrag.

Kurz: Denken Sie in zwei Wegen. Weg A (Sie arbeiten und kommen fast hin): Kindergeld + Kinderzuschlag + Wohngeld + Bildungspaket. Weg B (das Einkommen reicht hinten und vorne nicht): Kindergeld + Bürgergeld + Bildungspaket. Welcher Weg für Sie mehr bringt, hängt vom Einkommen ab – oft lohnt sich ein Vergleich.

In welcher Reihenfolge soll ich beantragen, damit ich nichts verliere?

Die Reihenfolge ist wichtig, weil manche Leistungen aufeinander aufbauen und andere sich ausschließen:

  1. Kindergeld bei der Familienkasse – immer zuerst, weil der Kinderzuschlag darauf aufbaut.
  2. Kinderzuschlag bei der Familienkasse prüfen (KiZ-Lotse). Damit bleiben Sie erwerbstätig und meist besser gestellt als mit Bürgergeld.
  3. Wohngeld bei der Wohngeldstelle – zusätzlich zum Kinderzuschlag, um die Miete abzudecken.
  4. Bildungspaket bei der Kommune/dem Jobcenter beantragen, sobald KiZ oder Wohngeld bewilligt sind.
  5. Bürgergeld beim Jobcenter nur, wenn Sie mit den Schritten 1–4 den Bedarf nicht decken.

Tipp gegen Verluste: Kinderzuschlag und Wohngeld können rückwirkend ab Antragsmonat gezahlt werden – stellen Sie die Anträge also lieber früh, auch wenn noch Unterlagen fehlen. Kindergeld wird rückwirkend in der Regel nur für die letzten sechs Monate gezahlt.

Welche Leistungen können Familien aus der Ukraine beantragen?

Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind und eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG (vorübergehender Schutz) haben, gehören grundsätzlich zum selben System wie andere Familien: Bei erfülltem Wohnsitz besteht Anspruch auf Kindergeld und – bei kleinem Einkommen – auf Kinderzuschlag, Wohngeld und das Bildungspaket. Wenn Sie inzwischen arbeiten, aber wenig verdienen, sind Kinderzuschlag und Wohngeld für Sie oft der passende Weg.

Wichtig und ehrlich: Welche Grundsicherung gilt (Bürgergeld über das Jobcenter oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz über das Sozialamt), hängt unter anderem vom Zeitpunkt Ihrer Einreise ab – hier hat sich die Rechtslage zuletzt geändert. Das ist ein Einzelfall, den nicht diese Seite, sondern Ihr Jobcenter bzw. die Ausländerbehörde verbindlich klärt. Kindergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld sind davon unabhängig und laufen weiter über Familienkasse und Wohngeldstelle. Lassen Sie sich zusätzlich von einer Migrationsberatung unterstützen – die Beratung ist kostenlos.

Häufige Fragen

Wir haben zwei Kinder und kommen mit dem Einkommen nicht hin – welche Leistungen stehen uns zu?

Zuerst Kindergeld (259 € pro Kind und Monat, unabhängig vom Einkommen). Wenn Sie arbeiten, aber knapp sind, zusätzlich Kinderzuschlag (bis 297 € pro Kind) und Wohngeld. Wer Kinderzuschlag oder Wohngeld bezieht, hat außerdem Anspruch auf das Bildungspaket.

Ich arbeite Vollzeit, verdiene aber wenig. Bekomme ich trotzdem staatliche Unterstützung?

Ja. Kinderzuschlag und Wohngeld sind genau für arbeitende Familien mit kleinem Einkommen gedacht. Beides zusammen kann mehrere Hundert Euro im Monat ausmachen – und ist besser als Bürgergeld, weil Sie erwerbstätig bleiben.

Schließen sich Bürgergeld und Wohngeld gegenseitig aus?

Ja. Beim Bürgergeld sind die angemessenen Wohnkosten schon enthalten, deshalb gibt es daneben kein Wohngeld. Sie entscheiden sich also entweder für Bürgergeld oder für die Kombination aus Kinderzuschlag und Wohngeld.

In welcher Reihenfolge soll ich beantragen, damit ich nichts verliere?

Erst Kindergeld bei der Familienkasse, dann Kinderzuschlag und/oder Wohngeld, danach das Bildungspaket bei Ihrer Kommune. Reicht das Einkommen trotzdem nicht, prüfen Sie Bürgergeld beim Jobcenter.

Ich bin mit meinen Kindern aus der Ukraine nach Deutschland gekommen und arbeite jetzt – welche Leistungen kann ich beantragen?

Mit Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG haben Sie grundsätzlich Zugang zu Kindergeld und – bei kleinem Einkommen – zu Kinderzuschlag, Wohngeld und Bildungspaket. Welche Grundsicherung gilt, hängt vom Einreisezeitpunkt ab; das klärt Ihr Jobcenter.

Bekommt jede Familie Kindergeld, auch mit gutem Einkommen?

Ja. Kindergeld gibt es für praktisch jede Familie unabhängig vom Einkommen, solange die Voraussetzungen (Wohnsitz, Kind unter 18 bzw. bis 25 in Ausbildung) erfüllt sind.

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Dies ist eine allgemeine, sorgfältig recherchierte Information (Stand 08.08.2026) und ersetzt keine Rechts- oder Behördenberatung. Beträge und Fristen können sich ändern; im Einzelfall entscheidet die jeweils zuständige Behörde – die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (Kindergeld, Kinderzuschlag), die Wohngeldstelle Ihrer Kommune (Wohngeld), die Kommune bzw. das Jobcenter (Bildungspaket, Bürgergeld). Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an die zuständige Behörde, eine Migrationsberatung oder eine Rechtsanwält:in. Eine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität können wir nicht übernehmen.

Quellen